Der Fahrradpool mit
dem besonderen Service!
1.

2.




3.

4.


5.





6.
7.

8.

9.


10.





11.



12.


13.


14.



15.


16.
Der Mieter erhält ein Mietfahrrad (nachfolgend Mietgegenstand genannt), welches den
Anforderungen des modernen Radwanderns gerecht wird.
Der Mietgegenstand wird in einem einwandfreien betriebs- und verkehrssicheren Zustand
übergeben. Vor Übernahme hat sich der Mieter vom Zustand des Mietgegenstandes zu überzeugen.
Etwaige Beanstandungen sind im Mietvertrag zu vermerken. Mit der Übergabe des Mietgegen-
standes, einschließlich Schlüssel für das Fahrradschloss und Luftpumpe, geht die
Sach- und Betriebsgefahr auf den Mieter über.
Der Vermieter erhält vom Mieter vor der Übergabe des Mietgegenstandes den Mietpreis und
die Kaution in bar.
Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste und der Vereinbarung im
Mietvertrag. Eine Minderung des Mietpreises wegen eines während der Mietzeit aufgetretenen
Mangels ist ausgeschlossen.
Der Vermieter unterweist den Mieter bei der Übergabe in die Besonderheiten der Handhabung
des Mietgegenstandes. Der Mieter ist nicht berechtigt, selbst die Einstellung der Lenkerhöhe,
der Bremsen und der Gangschaltung zu verändern.
Es ist ebenfalls nicht gestattet, eigene Kindersitze, Gepäckkörbe oder ähnliches selbst
anzubringen. Das Anbringen handelsüblicher Fahrradgepäcktaschen ist gestattet.
Die Anpassung der Sitzhöhe führt der Mieter selbst durch.
Die Benutzung des Mietgegenstandes erfolgt auf eigene Gefahr.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das schriftliche Einverständnis des
Erziehungsberechtigten zur Benutzung eines Mietfahrrades erforderlich.
Der Mieter haftet für Schäden und deren Folgen, die aus unsachgemäßer Behandlung, zweck-
entfremdeter Nutzung und mutwilliger Beschädigung des Mietgegenstandes resultieren.
Bei Defekten und Schäden, die auf normale Verschleißerscheinungen des Mietgegenstandes
zurückzuführen sind und zum Nutzungsausfall des Mietgegenstandes führen, erfolgt die
Mängelabstellung durch den Vermieter und zu dessen Lasten.
Während der Nutzung des Mietgegenstandes festgestellte Mängel sind dem Vermieter bei
der Rückgabe des Mietgegenstandes anzuzeigen. Sind durch Panne, Unfall oder andere äußere
Einwirkungen die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Mietgegenstandes nicht mehr gegeben,
ist der Vermieter zwecks Umtausch bzw. Rückführung des Mietgegenstandes zu verständigen.
Auch Schäden, die inzwischen behoben wurden, sind anzuzeigen.
(Service-Telefon 0172/ 7 90 24 80)
Der Mietgegenstand muss beim Abstellen immer angeschlossen werden. Hierfür stellt der
Vermieter ein Fahrradschloss zur Verfügung. Bei Diebstahl des Mietgegenstandes oder Teile-
Verlust durch Diebstahl ist ausnahmslos eine Anzeige bei der Polizei zu tätigen und der
Vermieter zu informieren. Der Mieter haftet für Schäden durch Diebstahl in voller Höhe.
Der Mieter darf Dritten den Mietgegenstand weder überlassen, noch Rechte an diesem Vertrag
abtreten oder Rechte irgendwelcher Art an dem Mietgegenstand einräumen.
Abweichende Regelungen sind zwischen Mieter und Vermieter schriftlich zu fixieren.
Der Mietgegenstand ist zur vereinbarten Zeit mit Vorlage des Mietvertrages sauber zurückzu-
geben. Ist dieser in einem sehr stark verschmutzten Zustand, kann vom Vermieter für die
zusätzliche Reinigung eine Gebühr von 5,00 Euro verlangt werden.
Bei mängelfreier Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgt an der Rücknahmestation die Aus-
zahlung der vom Mieter bezahlten Kaution.
Die Rückgabe des Mietgegenstandes ist an jeder dem Fahrradpool angeschlossenen Mietstation
kostenfrei möglich.
Bei Verlängerung der Mietzeit zahlt der Mieter den zusätzlichen Mietpreis gemäß aktueller Preis-
liste vor Ort an der Rücknahmestation. Bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt keine Erstattung des
Mietzinses.
Für die Kündigung, Änderungen oder Ergänzungen des Mietvertrages ist die Schriftform vereinbart.